Flexible Abrechnungsmöglichkeiten für Seniorenassistenz-Leistungen.
Bei der Abrechnung meiner Leistungen als Ihre Seniorenassistentin nach dem Plöner Modell gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese sind abhängig davon, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.
Keine Pflegegrad-Einstufung
Falls die zu betreuende Person keinen Pflegegrad hat, erfolgt die Abrechnung der Leistungen privat. Das bedeutet, dass die Kosten direkt von Ihnen als Auftraggeber getragen werden.
Ab Pflegegrad 2
Für Personen mit Pflegegrad 2 und höher übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege. Hierbei stehen pro Person und Jahr bis zu 2.418 EUR zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann flexibel wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab Pflegegrad 1 in vielen Bundesländern bis zu 1.500 EUR jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen abzurechnen, sofern die Seniorenassistenten nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI).
Umwidmung von Sachleistungen
Seit dem 01.01.2017 können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Sachleistungen durch Umwidmung hinzukommen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Dies kann pro Jahr bis zu 3.307,20 EUR pro Person ausmachen. Besonders interessant ist, dass mit der Umstellung auf die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen 0 und 1 automatisch in den Pflegegrad 2 überführt wurden.
Für weitere Fragen zur Abrechnung und individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich und erfahren Sie mehr über meine umfassenden Dienstleistungen.
Seniorenassistenz Sonja Ullrich
Bergstr. 19
32257 Bünde
Telefon: 0155 66263222